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   OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 1 KN 127/06   

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OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 1 KN 127/06 (https://dejure.org/2009,5853)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.06.2009 - 1 KN 127/06 (https://dejure.org/2009,5853)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Juni 2009 - 1 KN 127/06 (https://dejure.org/2009,5853)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abwägung bei der Abstufung eines als Kerngebiet nutzbaren Grundstücks zu öffentlichem Parkraum

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 7 BauGB; § 214 Abs. 3 BauGB; § 47 VwGO; Art. 14 GG
    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan zur Festsetzung eines Grundstücks als öffentliche Parkfläche; Abstufung eines als Kerngebiet nutzbaren Grundstücks zu öffentlichem Parkraum; Rechtmäßige Festsetzung eines seit fast 20 Jahren als Kerngebietes baulich ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 7; ; BauGB § 214 Abs. 3; ; GG Art. 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 214 Abs. 3; GG Art. 14
    Abstufung eines als Kerngebiet nutzbaren Grundstücks zu öffentlichem Parkraum: Abwägung; Alternativenprüfung; Eigentum; Parkplatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abstufung eines als Kerngebiet nutzbaren Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan zur Festsetzung eines Grundstücks als öffentliche Parkfläche; Abstufung eines als Kerngebiet nutzbaren Grundstücks zu öffentlichem Parkraum; Rechtmäßige Festsetzung eines seit fast 20 Jahren als Kerngebietes baulich ...

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 1057
  • BauR 2009, 1628
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2009 - 1 KN 9/06

    Überplanung eines Wohnhauses und Geschäftshauses als Parkplatz; Bauleitplanung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 1 KN 127/06
    Zu den Anforderungen an die Abwägung, wenn ein seit fast 20 Jahren als Kerngebiet baulich nutzbares, bislang unbebautes Grundstück nunmehr als öffentlicher Parkraum festgesetzt werden soll (Fortführung d. Senatsurt. v. 20.4.2009 - 1 KN 9/06).

    Der Senat lässt unentschieden, ob der Plan angesichts der Weigerung des Antragstellers, sich von seinem Flurstück 210/3 zu trennen, als erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB angesehen werden kann (vgl. dazu Senatsurteil vom 20. April 2009 - 1 KN 9/06 -, Langtext der Entscheidung bislang nur JURIS und OVG-Datenbank).

  • BVerwG, 03.04.2008 - 4 CN 3.07

    Sondergebiet; Einzelhandel; Art der baulichen Nutzung; Verkaufsfläche;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 1 KN 127/06
    Das BVerwG hat in seinem Urteil vom 3. April 2008 (- 4 CN 3.07 -, ZfBR 2008, 478 = DVBl. 2008, 981 = BauR 2008, 1273 = NVwZ 2008, 902) ausgeführt, sogar ein alle Planbereiche erfassendes, einheitlich regierendes Prinzip hindere die Annahme teilbarer Planfestsetzungen nicht, wenn jede Festsetzung für sich betrachtet geeignet sei, eine sinnvolle städtebauliche Ordnung bewirken.
  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 1 KN 127/06
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in der oben zitierten Entscheidung vom 3. April 2008 in Abgrenzung zu BVerwGE 88, 268 ausgeführt, erkläre das Normenkontrollgericht einen vom Antragsteller umfassend angegriffenen Bebauungsplan für teilweise unwirksam, so sei der Antrag im Übrigen mit der Kostenfolge aus § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO abzulehnen, wenn der Antragsteller mit der Anfechtung des ihn beschwerenden Teils des Plans erfolglos bleibt.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 1 KN 127/06
    Schließlich liegt eine Verletzung auch vor, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen diesen in einer Weise vorgenommen wurde, die zur objektiven Gewichtigkeit der Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 1 KN 127/06
    Gemessen daran lässt die hier zu würdigende Behandlung der Belange des Antragstellers durch die Antragsgegnerin nicht den Schluss zu, sie habe sich bei der Abwägungsentscheidung von einer grundsätzlich richtigen Anschauung von der Bedeutung dieses Grundrechts leiten lassen (vgl. zu diesem in einem anderen Zusammenhang formulierten Maßstab - der sog. Heck'schen Formel -: BVerfGE 18, 85, 92 f., Papier, DVBl. 2009, 473, 479).
  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 1 KN 127/06
    Das verpflichtet sie zu einer strengen Prüfung, ob der in Rede stehende (Gemeinwohl-)Zweck wirklich so gewichtig ist und ob er nicht auch auf andere Weise oder unter weitgehender Schonung des Privateigentums erreicht werden kann (vgl. z.B. BVerfG, Beschl. der 3. Kammer des 1. Senats v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 -, NVwZ 2003, 727).
  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 6.01

    Bauleitplanung; Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf; Abwägungsgebot;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 1 KN 127/06
    Wegen des der Eigentumsgarantie unter anderem innewohnenden Gleichheitssatzes sowie des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit setzt eine abwägungsgerechte Entscheidung aber stets die Prüfung voraus, ob Alternativstandorte existieren, auf denen das Ziel mit geringerer Eingriffsintensität erreicht werden kann und/oder ob für diesen Zweck gleich gut geeignete Grundstücke existieren, die im Eigentum der öffentlichen Hand stehen (BVerwG Urt. v. 6.6.2002 - 4 CN 6.01 -, NVwZ 2002, 1506).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 1 KN 127/06
    Geht dieses dahin, die allein zu beanstandende Festsetzung mit anderen untrennbar zu verquicken, hat das Normenkontrollgericht durch seine "kassatorische Entscheidung" der Gemeinde die Möglichkeit zu eröffnen, eine neue planerische Gesamtentscheidung zu treffen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 -, Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 59).
  • BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 565/91

    Vorabprüfung der Enteignungsvoraussetzungen bei Aufstellung und rechtlicher

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 1 KN 127/06
    Dabei muss sich das Privateigentum nicht stets gegen das öffentliche Interesse an einer bestimmten Nutzung durchsetzen (BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des 1. Senats v. 22.2.1999 - 1 BvR 565/91 -, DVBl. 1999, 704).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 3.92

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren:

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 1 KN 127/06
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 20. August 1992 (- 4 NB 3.92 -, DVBl. 1992, 1441 = NVwZ 1993, 468 = BRS 54 Nr. 21) unter anderem ausgeführt: Werde ein Bebauungsplan geändert, dürften die Planunterworfenen darauf vertrauen, dass dies nicht ohne Berücksichtigung ihrer Interessen geschehe.
  • BVerwG, 04.01.2007 - 4 B 74.06

    Bebauungspläne als Inhalts- und Schrankenbestimmung der Eigentumsgarantie;

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 1 ME 190/04

    Ersetzen eines Vorhabens zur Errichtung einer Windenergieanlage bei Vorhandensein

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 25/07

    Bauleitplanung für zersiedelte Waldflächen; Rechtsschutzbedürfnis für einen

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 47/07

    Zulässigkeit einer Waldfestsetzung i.R.d. "maßvollen Nachverdichtung" ungeordnet

  • VGH Bayern, 18.01.2017 - 15 N 14.2033

    Fortwirken von Mängeln des ursprünglichen Bebauungsplans auf eine Ergänzungs-

    Die Festsetzung des Grundstücks eines Privaten als Fläche für den Gemeinbedarf in einem Bebauungsplan ist m.a.W. abwägungsdisproportional und daher im Abwägungsergebnis fehlerhaft, wenn zur Erreichung des Planungszwecks ebenso geeignete Grundstücke der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen (BVerwG, U. v. 6.6.2002 a. a. O. juris Rn. 12 ff.; B. v. 14.6.2007 - 4 BN 21.07 - juris Rn. 10; BayVGH, U. v. 13.11.2013 - 1 N 11.2263 - juris Rn. 43; OVG Lüneburg, U. v. 22.6.2009 - 1 KN 127/06 - juris Rn. 27; OVG NRW, U. v. 21.4.2015 - 2 D 12/13.NE - juris Rn. 91 ff.; VGH BW, U. v. 25.3.2015 - 3 S 156/14 - juris Rn. 39; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: August 2016, § 1 Rn. 207).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 MN 93/11

    Planerische Bewältigung des Nebeneinanders eines städtebaulich dominanten

    Richtig ist zwar, dass eine Inanspruchnahme privaten Eigentums für eine öffentliche Zwecke oder private Zwecke Dritter - hier für eine Zufahrtsstraße - im Hinblick auf Art. 14 GG besonderer Abwägung bedarf (vgl. z.B. Senatsurt. v. 20.4.2009 - 1 KN 9/06 -, BauR 2009, 1552 , u.v. 22.6.2009 - 1 KN 127/06 -, BRS 74 Nr. 23).
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2009 - 1 MN 108/09

    Enteignung von Eigentümern von gärtnerisch genutzten Grundstücken im Plangebiet

    Zur Berücksichtigung von Eigentumsfragen hatte sich der Senat in jüngster Zeit häufiger zu äußern, zuletzt hat er im Urteil vom 22. Juni 2009 (- 1 KN 127/06 -) ausgeführt:.
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